Die Produktion von Max Wagner GmbH (ROLLINK) Produkten unterliegt ständigen Kontrollen. Auch die jeweiligen Rohmaterialien und Accessoires werden, vor ihrer Verwendung, streng geprüft. Sollten Sie jedoch wider erwartend einmal Veranlassung zur Beanstandung eines Max Wagner GmbH (ROLLINK) Produktes haben, bitten wir Sie, Folgendes zu berücksichtigen.

 

Die Max Wagner GmbH GMBH (ROLLINK) Garantielaufzeit für die Serien:
  • EARTH - 2 Jahre
  • VEGA II - 3 Jahre
  • VEGA 360, FUTO 5 Jahre
  • unsere Accessoires - 2 Jahre,
und gilt unter Berücksichtigung folgender Maßgaben: Lediglich Materialfehler und durch mangelnde Verarbeitung verursachte Defekte können reklamiert werden. Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, Überlastung, Unfälle, Säuren/Chemische Lösungsmittel, extreme Temperaturen, Wasser, normale Abnutzung infolge Gebrauchs, oder auf unsachgemäßen Transport durch Dritte, etc. zurückzuführen sind, können verständlicherweise nicht anerkannt werden. Bei fehlerhafter Ware besteht ein Reklamationsrecht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.

 

 

Ihre Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufs des jeweiligen Produkts. Dies kann ein Kassenbon oder aber auch eine Onlinerechnung eines unserer Händler sein, sowie natürlich auch eine Rechnung von unserem Shop. Während der Garantielaufzeit ist im Schadensfall Ihr Händler Ihr Ansprechpartner. Er wird Ihre Probleme lösen können. Aus organisatorischen Gründen müssen Reklamationen über den Handel abgewickelt werde, soweit diese nicht direkt über unseren Shop gelaufen sind. Bei Fragen können Sie sich auch über unser Kontaktformular direkt an unsere Zentrale wenden. Wir werden uns gerne mit Ihrem Problem befassen und eine befriedigende Lösung finden.

 

 

Folgende Empfehlungen möchten wir Ihnen gerne noch mit auf den Weg geben: Überprüfen Sie nach jeder Reise alle Ihre Gepäckstücke sofort noch in der Gepäckausgabe auf Schäden. Sollten Sie Transportschäden feststellen, reklamieren Sie diese sofort mündlich und schriftlich beim Informationsstand Ihres Beförderers und lassen Sie sich diese Schäden auch schriftlich bestätigen. Bei sofortiger Anmeldung entstandener Schäden beim zuständigen Transporteur können Sie im Allgemeinen mit einer schnellen und großzügigen Regulierung rechnen. Um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen, hilft Ihnen sicherlich auch Ihr Fachhändler bei der Erstellung eines Gutachtens/Kostenvoranschlages. Schließen Sie auch, wenn möglich, eine zusätzliche Gepäckversicherung ab.